D.069-01 Auslandbelege, Zivilstandsmeldungen über Auslandschweizer, 1883-2014 (Serie)

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Ref. code:D.069-01
Ref. code AP:D.069-01
Creation date(s):1883 - 2014
Title:Auslandbelege, Zivilstandsmeldungen über Auslandschweizer
Kommentar:Die Auslandbelege werden von der zuständigen Schweizer Botschaft des Landes, in dem das Zivilstandsereignis (Geburt, Ehe, Tod) stattgefunden hat, dem eidgenössichen Amt für Zivilstandswesen EAZW in Bern gemeldet. Das EAZW meldet die Geburt, die Ehe, die Scheidug oder den Tod dem kantonalen Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst. Dieser verfügt die Eintragung, welche das zuständige Zivilstandsamt vornimmt. Früher verfügte die Gemeindedirektion die Eintragung, welche sie via Kantonskanzlei vom EAZW erhalten hatte. Die Originale wurden Ende des Jahres an die Kantonskanzlei zur Aufbewahrung zurückgeschickt. Der Bestand wurde wahrscheinlich nach Gründung des Zivilstandsdienstes der Direktion des Innern übergeben. Danach werden die Ereignisse nicht mehr nach Gemeinden abgelegt, sondern kantonal.
Bei den Zivilstandsurkunden wird im Allgemeinen auf das Familienblatt der Gemeinde verwiesen. 'Beglaubigt' im Titel bezieht sich auf die Beglaubigung des Belegs durch eine Schweizer Vertretung im Ausland.
 

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