Ref. code: | D.069-04 |
Ref. code AP: | D.069-04 |
Creation date(s): | 1935 - 2011 |
Title: | Neurechtliche Adoptionen ab 1973 |
Kommentar: | Zuständige Behörde für die Verfügung von Adoptionen bzw. zur Ermächtigung von Kindesannahmen ist gemäss Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch der Regierungsrat. Bei den altrechtlichen Adoptionen bis 1973 finden sich die Akten zu Adoptionsverfügungen bei den Beilagen zum Protokoll des Regierungsrates. Ebenfalls finden sich in dieser Serie D.069-10 Dossiers zu Unterstellung von altrechtlichen Adoptionen unter das neue Recht. Durch die neurechtliche Adoption werden die Adoptivkindern den leiblichen Kindern gleichgestellt, erhalten das Heimat- und Erbrecht, die Bindung zur Ursprungsfamilie wird aufgelöst. Mit Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB geht auch die Zuständigkeit der Adoptionen zur Behörde. Die Adoptionsdossiers sind daher ab der Einführung der KESB am 1. Janurar 2013 beim Bestand der KESB zu suchen. Der Umfang der Akten beträgt 6 Laufmeter. |
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URL: | https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=108879 |
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