Pa.099 Nachlässe. Johannes Baumann (1874-1953), Herisau, Landammann/Bundesrat, 1874-1953 (Bestand)

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Ref. code:Pa.099
Ref. code AP:Pa.099
Title:Nachlässe. Johannes Baumann (1874-1953), Herisau, Landammann/Bundesrat
Creation date(s):1874 - 1953
Level:Bestand

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Extent:ca. 20 Dokumente; ca. 100 Fotografien.

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Administration history:Johannes Baumann wurde am 27.11.1874 in Herisau geboren und starb daselbst am 8.9.1953. Der Sohn eines Stickereifabrikanten und Kantonsrates besuchte die Volksschulen in Herisau, das freie Gymnasium in Bern, bis er in Basel, Bern, Leipzig und Zürich Rechtswissenschaften studierte und mit dem Doktorat abschloss. Seine berufliche Karriere begann er 1898 in einem Zürcher Anwaltsbüro, seine politische Laufbahn 1900 als Ausserrhoder Kantonsrat (Präsident 1904-1905). 1899-1905 amtete er als Verhörrichter und Kantonspolizeidirektor in Trogen. 1905 wurde er in den Regierungsrat gewählt, in dem er die Polizei- und Militärdirektion übernahm. 1931 trat er aus der Kantonsregierung zurück. Auf seine Initiative gehen die Einführung einer Altersversicherung, einer Elementarschaden- und Arbeitslosenversicherung (die Erste dieser Art in der Schweiz) und eines Wirtschaftsgesetzes zurück. In den Jahren 1911-1934 vertrat er Ausserrhoden als Mitglied der radikal-demokratischen Fraktion im Ständerat. In der kleinen Kammer profilierte er sich als Verfechter des eidgenössischen Strafgesetzbuches und als Präsident der Finanzkommission. Nach seiner Wahl in den Bundesrat 1934 übernahm er das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, dem er bis zu seinem Rücktritt 1940 vorstand. Sein Name steht für die Einführung des Strafgesetzbuchs, die Alkoholgesetzrevision, das Beamtengesetz, die Revision des Obligationenrechts, das landwirtschaftliche Entschuldungsgesetz sowie die Verstärkung des Staatsschutzes (Schöpfer der Bundespolizei 1935, Verbot der Zentrale der NSDAP-Auslandsorganisation 1936) und den Entwurf für ein Militärstrafgesetz. Baumann gehörte nicht zu den prominenten Bundesräten seiner Zeit, schuf aber bedeutende Gesetzeswerke und war darum bemüht, dem Nationalsozialismus eine
eigene, demokratische Schweiz gegenüberzustellen. Er befürwortete deshalb den Einbezug der Sozialdemokraten in den Bundesrat. In eigentlichem Widerspruch zu seinem Selbstverständnis als Verteidiger der demokratischen Grundrechte stand seine umstrittene fremdenpolizeiliche Praxis (Duldung des „J“ in deutschen Pässen).

Information on related materials

Publications:- Alder, Paul: Bundesrat Dr. Johannes Baumann (1874-1953). In: Appenzellische Jahrbücher 1953, S. 28-34.
- Strub, G. et al.: Zum Andenken an Dr. jur. Johannes Baumann. Predigt 1953.
- Historisches Lexikon der Schweiz, Johanes Baumann (http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D4139.php)
- Artikel Bundesrat Johannes Baumann. In: Altermatt, Urs (Hrsg.): Das Bundesratslexikon, 2019, S. 344-348
 

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