Ca.C12-16 Forstwesen:, 1848-1920 (Serie)

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Ref. code:Ca.C12-16
Ref. code AP:Ca.C12-16
Creation date(s):1848 - 1920
Title:Forstwesen:
Kommentar:Die in elf Unterserien unterteilte Serie Forstwesen enthält 839 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1848 bis 1920. Die Einführung des eidgenössischen Forstpolizeigesetzes vom 24. März 1876 war der Beginn einer kantonalen Forstpolitik nach Vorgaben des Bundes. Die Forstpolizeigesetze von 1876 und 1902 verfolgten den Hauptzweck der Waldarealerhaltung und Waldaufstockung (Schutzwald). Der Wald war infolge der Industrialisierung massiv geschädigt, es galt ihn vor weiterer Übernutzung zu schützen.
1876 unterstellte der Bund mit dem "Bundesgesetz betreffend die eidgenössische Oberaufsicht über die Forstpolizei im Hochgebirge" die beiden Appenzell unter seine Oberaufsicht. Es galt nun Schutzwaldungen auszuscheiden und Forstpersonal anzustellen. Die beiden Appenzell wählten 1877 gemeinsam Thedor Felber als Oberförster. Felber hatte 1866 die Forstschule am Polytechnikum Zürich mit Diplom abgeschlossen. 1880 wurde die gemeinsame Oberförsterstelle aufgegeben und Felber wurde Oberförster von Appenzell Ausserrhoden. Er blieb dies bis 1888 und wurde 1894 Professor für Forstwissenschaften an der ETH Zürich.
Der Bestand des Oberforstamtes befindet sich im Staatsarchiv unter der Signatur StAAR, D.077. Weiterführende Literatur: W. Tödtli: Betrachtungen über das Forstwesen im Kanton A. Rh, in: Appenzellische Jahrbücher, 23 (1895), S. 1-24.
Frühere Ordnung gemäss Findmittel Mappe 29 bis 33 und 248.
 

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