Ref. code: | Aa.16 |
Ref. code AP: | Aa.16 |
Creation date(s): | 1458 - 1845 |
Title: | Markenwesen. Kantons-, Gemeinde- und Flurgrenzen |
Kommentar: | Appenzell Ausserrhoden war in der Frühen Neuzeit von vier Staatsgebilden umgeben: vom Halbstand Innerrhoden, von zwei Zugewandten Orten, nämlich der Stadt St.Gallen und der Abtei St.Gallen mit ihrem fürstenländischen ("Alte Landschaft", heute: Kreise Wil, Rorschach) und toggenburgischen Territorium, und schliesslich von der Gemeinen Herrschaft Rheintal. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis war wichtig für günstige Bedingungen im Durchgangsverkehr von Vieh, Korn und Leinwand. Wirtschaftliche Konkurrenz und konfessionelle Gegensätze führten jedoch immer wieder zu Konflikten, die diplomatisch gelöst werden mussten. Das Markenwesen unterlag teilweise der Zuständigkeit der zwei Landesbauherren vor und hinter der Sitter. Diese hatten jedoch im 17. Jh. eine zweitrangige Bedeutung, was sich darin zeigt, dass die Landesbaumeister, später Landesbauherren, nicht von der Landsgemeinde, sondern von Neu und Alt Räth, gewählt wurden und somit nicht zu den eigentlichen Landesbeamten gehörten. Das Bauwesen war vor allem Sache der Gemeinden, in den Aufgabenbereich der kantonalen Bauherren fiel im Wesentlichen der Unterhalt von Brücken. |
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URL: | https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=128575 |
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