Ca.A05 Kantonsverfassung. Totalrevision 1995:, 1834-1996 (Unterbestand)

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Information on identification

Ref. code:Ca.A05
Ref. code AP:Ca.A05
Title:Kantonsverfassung. Totalrevision 1995:
Creation date(s):1834 - 1996
Level:Unterbestand

Information on extent

Extent:0.9 Lfm

Information on context

Name of the creator / provenance:Jörg Schoch, Sekretär der Verfassungkommission; Hans-Jürg Schär, Ratschreiber AR.
Leitung:Dr. Peter Wegelin 1928-2016, Präsident Verfassungskommission 1991-1995
Dr. iur. Jörg Schoch, *1963, Sekretär der Verfassungkommission 1991-1995
Rechtsgrundlagen:Verfassung für den Kanton Appenzell A.Rh. vom 26.4.1908, bGS 111.1, Art. 83.
Administration history:Die erste Ausserrhoder Verfassung wurde an der ausserordentlichen Landsgemeinde vom 31. August 1834 in Trogen beschlossen. Bedingt durch die erste Bundesverfassung 1848 und dem damit einhergehenden Wechsel von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat musste die kantonale Verfassung von 1834 den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Am 3. Oktober 1858 wurde die neue Verfassung an der ausserordentlichen Landsgemeinde vom 3. Oktober 1858 angenommen. Nachdem 1874 die Bundesverfassung revidiert wurde, ergab sich für die Kantone erneut die Pflicht, ihre eigenen Verfassungen anzupassen. In Ausserrhoden wurde sie als Totalrevision 1876 abgeschlossen und gutgeheissen. Die letzte Revision der Kantonsverfassung wurde in den Jahren 1903 bis 1908 vorgenommen. Zwischen 1908 und 1990 veränderte sich die Gesellschaft grundlegend in sozialer, wirtschaftlicher und geistig-kultureller Hinsicht. Die Verfassung von 1908 beinhaltete auch rechtliche Mängel. Auf dem Hintergrund dieser Veränderungen hat der Ratschreiber Hans-Jürg Schär im Sommer 1990 die Verfassung von 1908 auf ihre Revisionsbedürftigkeit hin systematisch untersucht. Der resultierende Bericht wurde dem Kantonsrat im August 1990 im Hinblick auf den Grundsatzentscheid über eine Verfassungsrevision zugestellt. Die Landsgemeinde ist am 28. April 1991 den Anträgen des Kantonsrates gefolgt und hat einerseits die Totalrevision beschlossen und andererseits den Rat mit der Ausarbeitung eines Entwurfes beauftragt. Der Kantonsrat setzte für das weitere Vorgehen eine Verfassungskommission ein, deren Mitglieder und Präsidium er im Juni 1991 wählte. Die Verfassungskommission nahm ihre Arbeit am 23. September 1991 mit einer konstituierenden Sitzung auf und hat in 19 Plenums- und insgesamt gegen 100 Arbeitsgruppensitzungen einen ersten Vorentwurf erarbeitet. Mit dem ersten Entwurf ist die Kommission an die Öffentlichkeit getreten, um in einem breit angelegten Vernehmlassungsverfahren die Meinung der Bevölkerung dazu zu erfahren. Nach der Auswertung der Eingaben hat die Kommission am 26. April 1994 einen ersten Verfassungsentwurf an den Kantonsrat verabschiedet. In zwei mehrtägigen Sessionen in Juni und Juli 1994 hat der Kantonsrat den Entwurf der Verfassungskommission überarbeitet. Schliesslich ist der Entwurf der traditionellen Volksdiskussion unterstellt worden, welche nur noch wenige Änderungsanträge einbrachte. Der Kantonsrat konnte am 22. Februar 1995 seinen Entwurf für die neue Verfassung definitiv zuhanden der Landsgemeinde verabschieden. Die Stimmberechtigten haben am 30. April 1995 die totalrevidierte Verfassung deutlich angenommen.

Information on content and structure

Content:Organisation und Durchführung der Totalrevision der Kantonsverfassung 1995.
Appraisal and destruction:Kassiert wurden Doppel jeglicher Art, sowie untergeordnete, vornehmlich bilaterale Administrativakten. Ebenfalls ausgeschieden wurden undatierte Listen und Kopien von Fachliteratur, die keinem Geschäft zugeordnet werden konnten.

Information on related materials

Related material:StAAR, Ca.A01 bis Ca.A04, Bestände der vorhergehenden Kantonsverfassungen
Publications:Jörg Schoch: Leitfaden durch die Ausserrhodische Kantonsverfassung, Herisau 30.4.1995.
Strebel, Hanspeter: Vor 20 Jahren galt sie als Jahrhundertwerk, Appenzellerzeitung 15.10.2016.

Additional comments

Comments:Die Akten zur Revision der Kantonsverfassung wurden gemäss dem chronologischen Erstellungsprozess geordnet. Das Vorgehen wird im "Leitfaden durch die Ausserrhodische Kantonsverfassung" vom 30.4.1995 von Jörg Schoch auf Seite 13 und 14 beschrieben.
 

Descriptors

Entries:  Gesetzgebung, Kantonsverfassung, Totalrevision (Kreuzregister\)
  Kommissionen, Verfassungskommisison, Schär Hans-Jürg (Kreuzregister\)
  Schoch Jörg, Verfassungskommission, Revision Kantonsverfassung (Kreuzregister\)
  Schär Hans-Jürg, Revision Kantonsverfassung, Kommission (Kreuzregister\)
 

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URL:https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=129633
 

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