Aa.06 Examinatoren Grosser Rat. Verhörprotokolle und Zeugeneinvernahmen, 1600 (ca.)-1814 (Serie)

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Ref. code AP:Aa.06
Creation date(s):approx. 1600 - 1814
Title:Examinatoren Grosser Rat. Verhörprotokolle und Zeugeneinvernahmen
Kommentar:Akten der vom Grossen Rat eingesetzten Examinatoren, welche keinen Verweis zu den Einträgen in den Malefizprotokollen haben. Dabei handelt es sich um Verhörprotokolle ("Examen") und um Zeugeneinvernahmen ("Kundschaften"). Zur Untersuchung von Kriminalfällen wurden vom Grossen Rat Examinatoren eingesetzt. Die Examinatoren wurden vom Zweifachen Rat bestimmt und aus Neu und Alt Räten rekrutiert. In der Regel wurden die Fälle von drei bis fünf Examinatoren untersucht, wobei sich meist ein Arzt, ein Hauptmann und der Landschreiber darunter befanden. Es handelt sich bei den Akten dieser Serie sowohl um strafrechtliche als auch um zivilrechtliche Fälle, die aber nie vom Malefizgericht beurteilt worden sind. Dies kann entweder dadurch erklärt werden, dass die untersuchten verdächtigen Personen unschuldig waren, bzw. ihnen keine Schuld nachzuweisen war und der Fall demnach nicht zu einer Veruteilung geführt hat. Oder die Fälle wurden lediglich vom Grossen Rat und nicht vom Malefizgericht beurteilt und mit einer kleinen Strafe oder einer Busse abgegolten. Tatsächlich lassen sich einige Verbindungen zwischen Akten und Grossratsprotokollen finden (vgl. z.B. Ab.04-02, S. 200b; Ab.04-02, S. 126b).
Vorgängersignaturen: Aa.05; Aa.09-02; Ea.02-07.
 

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