D.044-02-02 Lärchenheim Lutzenberg. Töchtererziehungsheim, 1960-1980 (Unterserie)

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Creation date(s):1960 - 1980
Title:Lärchenheim Lutzenberg. Töchtererziehungsheim
Kommentar:Das um 1945 gegründete "Lärchenheim" war bis 1980 ein privates Töchterheim mit Kinderhaus. Der 1952 gegründete "Verein Lärchenheim Lutzenberg" bildete bis 1980 die Trägerschaft des halboffenen Töchtererziehungs- und Arbeiterinnenheims auf evangelischer Grundlage. Basierend auf dem Bundesgesetz vom 6. Okt. 1966 über Bundesbeiträge an Strafvollzugs- und Erziehungsanstalten leistete die Eidgenossenschaft seit 1968 regelmässig Bau- und Betriebsbeiträge. Seit 1969 fungierte das Justizsekretariat in Trogen als kantonale Verbindungsstelle zu den subventionierenden Bundesstellen und war jeweils ein Ausserrhoder Behördenmitglied in der Heimaufsichtskommission vertreten. 1980 wurde das Töchterheim geschlossen.
Am 21.08.1981 trat eine Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige, Lutzenberg (Drogenheim) zwischen den Kantonen GL, SH, AI, AR, SG, GR, TG und FL in Kraft (bGS 812.31). Zweck dieser Vereinbarung war die Errichtung und Führung eines Rehabilitationszentrums, resp. eines Drogenheims. Die Akten zum Rehabilitationszentrum finden sich unter der Signatur StAAR D.042-15-13
Trägerarchiv des Rehabilitationszentrums ist das Staatsarchiv St. Gallen, da der Kanton St. Gallen gemäss Vereinbarung den Vorsitz innehat.
 

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