D.037 Zwangsarbeitsanstalt Gmünden und Strafanstalt Gmünden, 1880-1981 (Bestand)

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Information on identification

Ref. code:D.037
Ref. code AP:D.037
Title:Zwangsarbeitsanstalt Gmünden und Strafanstalt Gmünden
Creation date(s):1880 - 1981
Creation date(s), scattered dates:1852 - 2002
Level:Bestand

Information on extent

Extent:11 Lfm

Information on context

Name of the creator / provenance:Gründungskommission, Aufsichtskommission, Verwaltung der Anstalt Gmünden, Justizdirektion und ab 1953 Justizsekretariat.
Frühere Bezeichnung:Zwangsarbeitsanstalt und Korrektionsanstalt, Zwangs- und Korrektionsanstalt, Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalt, Zwangsarbeits- und Strafanstalt, kantonale Straf- und Arbeitsanstalt
Leitung:1884-1906 Johannes Bruderer von Wald
1906-1941 Adolf Wettstein von Pfäffikon, Zürich
1941-1951 Walter Mösle von Gais
1951-1952 Hans Sonderegger von Heiden
1952-1962 Walter Ammann senior (1903-1962) von Teufen
1963-1985 Walter Ammann junior (*1934) von Teufen
Rechtsgrundlagen:- Statut und Reglement für die Zwangsarbeitsanstalt, verbunden mit Korrektionsanstalt des Kantons Appenzell A.Rh., Statut von der Landsgemeinde den 25.4.1880 gutgeheissen, Reglement vom Kantonsrat im Sinne provisorischer Genehmigung erlassen den 13.11.1883
- Reglement für die Zwangs- und Korrektionsanstalt des Kantons Appenzell A.Rh. zu Gmünden in Teufen, genehmigt vom Kantonsrate am 14.9.1891
- Reglement für die Zwangs- und Korrektionsanstalt des Kantons Appenzell A.Rh. zu Gmünden in Teufen, vom Kantonsrat genehmigt am 14.9.1891 und in § 65 revidiert am 29.11.1894
- Reglement für die Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalt des Kantons Appenzell A.Rh. zu Gmünden in Teufen, vom Kantonsrate genehmigt den 20.11.1902, enthält Vorbemerkung über die Geschichte des Reglements für die Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalt
- Reglement für die Zwangsarbeits- und Strafanstalt des Kantons Appenzell A.Rh. zu Gmünden in Teufen, vom Kantonsrat genehmigt den 20.11.1902, revidiert am 28.5.1931
- Verordnung über die kantonale Straf- und Arbeitsanstalt "Gmünden" in Teufen, vom Kantonsrat erlassen am 1.12.1969; Reglement über die kantonale Straf- und Arbeitsanstalt "Gmünden" in Teufen, vom Regierungsrat erlassen am 15.12.1969
Die Reglemente und Verordnungen der Zwangsarbeitsanstalt und Strafanstalt Gmünden sind vollständig unter StAAR, D.037-01-01 abgelegt.
Administration history:Die ersten Versuche, eine Zwangsarbeitsanstalt im Kanton Appenzell Ausserrhoden ins Leben zu rufen, gingen von der Appenzellischen Gemeinnützigen Gesellschaft aus, die an ihrer Hauptversammlung vom 29. Oktober 1839 über „die Notwendigkeit der Errichtung von Korrektionsanstalten" sprach. (Appenzellische Jahrbücher Nr. 59, 1932, S. 16). Am 1. Mai 1884 wurde die Zwangs- und Korrektionsanstalt Gmünden in Niederteufen eröffnet (Amtsblatt Appenzell Ausserrhoden, 1884, S. 131).

In der Anstalt Gmünden befanden sich verschiedene Insassen: Sträflinge, administrativ Versorgte und Bussenschuldner. Die unmittelbare Aufsicht über den gesamten Anstaltsbetrieb oblag der Aufsichtskommission, welche vom Kantonsrat gewählt wurde und ab dem Anstaltsreglement von 1931 vom Justizdirektor von Amtes wegen präsidiert wurde. (D.037-01-01-01 bis 06).

Einweisende Behörde für die Zwangsarbeitsanstalt (1884-1981) war der Regierungsrat. In die Zwangsarbeitsanstalt wurde ohne gerichtliches Urteil eingewiesen. Diese sogenannten administrativen Versorgungen oder Detentionen wurden von den Gemeinden bei der Regierung beantragt und von der Regierung beschlossen. Der Regierungsrat war zugleich Rekursinstanz. Im Regierungsratsprotokoll vom 9.August 1955 wurde festgehalten, dass sich die Anstaltseinweisung als administrative Massnahme auf den Art. 14 des kantonalen Armengesetzes von 1934, sowie auf § 1. lit, a, § 17. lit, a. und § 18 des Anstaltsreglements von Gmünden stützt. Die administrative Versorgung hatte den Zweck der „Wahrung öffentlicher Ordnung und Sicherheit". (StAAR, Ca.C14, Traktandum 313 /1955).) Nach der Einführung des Armengesetzes war der Anteil administrativ Versorgter in Gmünden höher als in der Anfangs- und Schlussphase der Zwangsarbeitsanstalt.

Sieben Jahre nach der Ratifikation der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Schweiz wurde am 6. Oktober 1978 das Bundesgesetz zur Fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) erlassen, welches die Aufnahme der Artikel 397a–f über die Fürsorgerische Freiheitsentziehung im Zivilgesetzbuch per 1. Januar 1981 beschloss (Art. 397a–f ZGB). Diese neuen Artikel im ZGB unterbanden die Versorgung durch eine Verwaltungsbehörde. Per 23. Februar 1981 wurde vom Kantonsrat Appenzell Ausserrhoden die Verordnung zum Bundesgesetz vom 6. Oktober 1978 über die fürsorgerische Freiheitsentziehung in Kraft gesetzt (bGS 212.42). Am 18. Juni 1984 wurde eine neue Verordnung über die kantonale Strafanstalt Gmünden erlassen (bGS 342.1), welches das Reglement und die Verordnung über die kantonale Straf- und Arbeitsanstalt Gmünden von 1969 ablöste. (D.037-01-01-06; Amtsblatt 1984, S. 427-431)

Information on content and structure

Content:In diesem Bestand befinden sich Akten, die von der Verwaltung der Strafanstalt und Zwangsarbeitsanstalt Gmünden, von der ihr übergeordneten Aufsichtskommission, sowie von der Justizdirektion produziert worden sind, wobei es sich hauptsächlich um Korrespondenz zwischen den jeweiligen Instanzen handelt. Daneben sind auch andere Organe des Kantons oder der Gemeinde, wie auch Insasssen, Personal und aussenstehende Personen als Korrespondenzpartner festzumachen.
Inhaltlich geben die Akten einerseits Auskunft zum Betrieb der Anstalt Gmünden, d.h. zur Ordnung, zu den Arbeitsfeldern (Kiesabbau, Weberei), zu den zum Gut gehörenden Gebäuden und ihrer Infrastruktur, zu Aktionen und Veranstaltungen in und um die Anstalt, wie auch zur finanziellen Lage. Andererseits finden sich Akten zum Personal, darunter beispielsweise Lebensläufe der Verwalter und Unterlagen zu Anstellung und Kündigung der Angestellten (Aufseher, Köche, Melker, Knechte).
Appraisal and destruction:Kassiert wurden Doppel, ein einzelnes Cassa-Buch über einen kurzen Zeitraum, sowie mehrere Portobüchlein.

Information on related materials

Related material:Der Bestand StAAR, Ca.C12-47 enthält Akten zur Anfangsphase der Anstalt Gmünden (Regierungsratsakten bis 1920). Die Regierungsratsakten von 1920-1981 (StAAR, Ca.C13 und StAAR, Ca.C14) enthalten die Regierungsratsbeschlüsse zu Detentionen in die Zwansarbeitsanstalt Gmünden. Die Rechenschaftsberichte zuhanden der Regierung befinden sich unter StAAR, Na.01, sie enthalten die Rechenschaftsberichte der Anstalt. Das Justizsekretariat enthält Akten zum Straf- und Massnahmenvollzug (StAAR, D.044). StAAR, Pa.040-02 Appenzellische Gemeinnützige Gesellschaft (AGG), Protokolle. Unter StAAR, D.015-02-15-01-01 und D.015-02-15-01-02 sind zwei Fotografien der Strafanstalt vorhanden.
Es gibt zudem eine Videokassette zur Strafanstalt Gmünden im Staatsarchiv: StAAR, Lb.03-013 Strafanstalt Gmünden: Alltag im halboffenen Strafvollzug. Eine Dokumentation.
Publications:Bieg, Renate. 125 Jahre Strafanstalt Gmünden, die Anfänge. in: Tüüfner Poscht, Jg. 14, Nr. 7 (2009, September), S. 20-21.
Hug, Werner. Gmünden : Geschichte der appenzellischen Strafanstalt. Diplomarbeit am Schweizerischen Ausbildungszentrum für Strafvollzugspersonal (SAZ), Freiburg Schweiz, 1998.
Baumann, J.: Die Zwangsarbeitsanstalt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, in: 1908 - Statistik von Appenzell Ausserrhoden, Bern 1908, S.387-390.
 

Descriptors

Entries:  Justizwesen, Strafanstalt Gmünden, Akten (Kreuzregister\)
  Teufen AR, Strafanstalt Gmünden, Akten (Kreuzregister\)
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
Ca.C12-47 Zwangsarbeitsanstalt Gmünden:, 1856-1920 (Serie)
 

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URL:https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=208
 

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