Aa.09-01 Bussengelder und Ratsentschädigungen, 1763-1769 (Unterserie)

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Ref. code:Aa.09-01
Ref. code AP:Aa.09-01
Creation date(s):1763 - 1769
Title:Bussengelder und Ratsentschädigungen
Kommentar:Bei dieser Unterserie handelt es sich einerseits um Einnahmen von Bussengeldern und andererseits um Auszahlungen an Ratsmitglieder. Die Bussengelder stammen aus strafrechtlichen Fällen (z.B. Tanzen, Spielen, unerlaubtes Wirten, nächtliches Herumstreifen, Nachtruhestörung, unerlaubtes Arbeiten an Sonntagen und an Feiertagen, Frevel, Gewalt, Holzwegführen, Diebstahl, ehrverletzendes Reden, Fluchen gegen Obrigkeit, Kilbibesuch), aus zivilrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Schulden, Nutzungsstreitigkeiten) und eherechtlichen Fällen (z.B. früher Beischlaf, doppeltes Eheversprechen, Hochzeitsmahl am Mittwoch). Die Ahndung solcher Gesetzesübertretungen lag bis 1621 in der Kompetenz des Bussen- und Gassengerichts, nach deren Auflösung war der Kleine Rat dafür zuständig. Einige Bussengelder wurden auch für den Grossen Rat eingenommen. Der mit Abstand grösste Teil der Bussen verhängte der Kleine Rat infolge strafrechtlicher und sittenpolizeilicher Übertretungen. Neben den Bussengeldern, welche die Haupteinnahmequelle des Kleinen Rates darstellten, werden in dieser Unterserie die Ausgaben des Kleinen Rates dokumentiert, wobei es sich dabei um Entschädigungen für Ratsmitglieder ("Sätz"), Boten (Reiter und Läufer) und Pfarrherren handelt, welche im Bereich der Rechtspflege mitarbeiteten.
Vorgängersignatur: Aa.08-01.
 

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