D.044-01 Vollzugsakten des Strafvollzugs und Massnahmenvollzugs, 1942-1984 (Unterbestand)

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Ref. code:D.044-01
Ref. code AP:D.044-01
Title:Vollzugsakten des Strafvollzugs und Massnahmenvollzugs
Creation date(s):1942 - 1984
Level:Unterbestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Administrative Versorgungen: Justizsekretariat, Akten aus dem Direktions-Vorarchiv
Rechtsgrundlagen:Rechtsgrundlagen Administrative Versorgungen:
Das Reglement zu Gmünden von 1891 wurde 1894 revidiert und 1902 durch das neue Reglement ersetzt, welches wiederum 1931 revidiert wurde. 1969 wurde das Reglement für die Arbeitsanstalt Gmünden vom Regierungsrat erlassen.
1934 wurde das neue Armengesetz verabschiedet.
Der Artikel 14 des Armengesetz für den Kanton Appenzell Aussrerhoden von 1934 besagt, unter welchen Umständen und für wie lange eine Person versorgt werden kann und wer die Kosten zu tragen hat. Dafür ist vom zuständigen Gemeinderat einen Antrag auf Versorgung in einer geeigneten Anstalt an den Regierungsrat zu stellen. Das Reglement für die Zwangsarbeits- und Strafanstalt des Kantons Appenzell A.Rh. zu Gmünden in Teufen von 1891 hält den Zweck der Zwangsarbeitsanstalt fest, welcher das fehlbare Verhalten beschreibt und damit eine Einweisung rechtfertigt. Des Weiteren benennt das Reglement die zuständigen Behörden sowie den korrekten Vorgang einer Einweisung.
Vorgang: Der zuständige Gemeinderat ersucht um Bewilligung für die Administrative Versorgung von einem Bürger beim Regierungsrat, wobei die Justizdirektion des Kantons den dazugehörigen Antrag stellt. In den Protokollen des Regierungsrats sind folglich die Beschlüsse zur Administrativen Versorgung erhalten und die Reigerungsratsakten enthalten weiterführende Angaben (StAAR, Ca.C14).

Rechtsgrundlagen Jugendstrafvollzug:
Reglement für die strafrechtliche Behandlung von Jugendlichen (Regierungsrätliches Reglement für das Jugendstrafverfahren von 1942. Laut § 79 war der Regierungsrat zuständig für die Anstaltsentlassung von Jugendlichen, zur Anordnung der Schutzaufsicht mit Probezeit und Rückversetzung in eine Anstalt. Rekursmöglichkeit: SPO 1914, Art. 98 Abs. 4: gegen Übergabe an eine Familie oder die Einweisung in eine Anstalt (Art. 84 Abs. 1, 85, 91 Ziffer 1, 92 StGB) kann von den Inhabern der elterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt und von der Heimatgemeinde Beschwerde an den Regierungsrat erhoben werden. Vorgehen: Die Jugendgerichtskanzlei, elterliche oder vormundschaftliche Gewalt stellt ein Gesuch bei der Justizdirektion, diese stellt Antrag an den Regierungsrat. In den Entscheidprotokollen des Jugendgerichts (StAAR: Eb.08) sowie in den Regierungsratsprotokollen (StAAR: Cb.C1) und dazugehörigen Akten (StAAR: Ca.C14) finden sich fallweise weitere Informationen.
Administration history:Strafvollzugsakten: Diese Serie entstand beim Justizsekretariat in der Abteilung 'Straf- und Massnahmenvollzug', als Folge des gesetzlichen Kontrollauftrages über den Strafvollzug.
Im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs können zwei Arten von Dossiers ausgemacht werden:
1) Freiheitsstrafen und Massnahmen: Diese Dossiers können sehr umfangreich sein und betreffen in der Regel Urteile von Kantons- und Obergericht.
2) Bussenumwandlungen: Bussen werden in Haftstrafe oder gemeinnützige Arbeit umgewandelt. Bei diesem Typ handelt es sich um Massenakten, die Dossiers sind inhaltlich ähnlich.

Administrative Vesorgungen: Die Frage ob administratvie Versorgungen legitim seien wurde verwaltungsintern schon früh diskutiert (vgl. StAAR, Ca.C12-48-01-01-140 und StAAR, D.44-05-05). Der Zeitraum der überlieferten Akten hängt mir der Verwaltungsgeschichte zusammen. Das Justizsekretariat wurde erst im Jahre 1953 provisorisch eingerichtet und ab 1955 definitiv geführt.

Information on content and structure

Content:Administrative Versorgungen: Der Unterbestand enthält die Vollzugsakten des 1953 geschaffenen Justizsekretariats. Vereinzelt liegen weiterführende Akten bei, wie Selbstzeugnisse, Briefe von Angehörigen und Anwälten, Arztzeugnisse.
Appraisal and destruction:Strafvollzugsakten: Die Dossiers im Zeitraum vor 1981 werden gesamthaft archiviert (D.044-01-0001 bis D.044-01-1600). Bei den späteren Dossiers werden nur noch diejenigen mit einem schweren Tatbestand sowie diejenigen, welche vom Justizvollzug als "spezieller Fall" gekennzeichnet wurden, archiviert.

Information on related materials

Related material:Administrative Versorgungen:
StAAR, D.037-07 Strafanstalt und Zwangsarbeitsanstalt Gmünden, Insassen
StAAR, Ca.C14 Personenbezogene Regierungsratsakten zur administrativen Versorgung in die Arbeitsanstalt Gmünden
StAAR, Ca.C12-48-01-01-140
StAAR, D.44-05-05
 

Descriptors

Entries:  Strafvollzug, Justizsekretariat, Vollzugskontrolle (Kreuzregister\)
  Justizwesen, Strafvollzug, Personendossiers (Kreuzregister\)
 

URL for this unit of description

URL:https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=31723
 

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