Ca.A04-03 Kantonsverfassung. Totalrevision von 1908:, 1903-1908 (Unterserie)

Archive plan context


Ref. code:Ca.A04-03
Ref. code AP:Ca.A04-03
Creation date(s):1903 - 1908
Title:Kantonsverfassung. Totalrevision von 1908:
Kommentar:Bei einer kantonalen Verfassungsrevision können sich die Kantone unterschiedlich organisieren. Wird ein Revisionsrat gewählt, fungiert dieser als Parlament und der Entwurf geht nach erster und zweiter Lesung direkt zur Abstimmung bzw. vor die Landsgemeinde. Der „normale” Kantonsrat wirkt im Gesetzgebungsprozess nicht mit.

Wird hingegen mit einer Revisionskommission gearbeitet, wird ihr erarbeiteter Entwurf der Verfassung in den gewohnten politischen Prozess der ersten und zweiten Lesung im Kantonsrat gegeben. (Beispielsweise bei der Totalrevision der Verfassung 1995)

Bei der Verfassungsrevision von 1908 in Appenzell Ausserrhoden kam ein Revisionsrat zum Einsatz. Deshalb fehlen in den Kantonsratsprotokollen die Sitzungen zur ersten und zweiten Lesung, da es diese in dieser Form nicht gab. Die Protokolle zu diesen Sitzungen befinden sich jedoch gedruckt in Ca.A04-03 und handschriftlicht in Cb.A03-08 bis Cb.A03-11.
 

URL for this unit of description

URL:https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=326922
 

Social Media

Share
 
Home|Login|de en fr it
Online Catalogue of the State Archives of Appenzell Outer-Rhodes