D.094 Ethikkommission, 1993-2013 (Bestand)

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Information on identification

Ref. code:D.094
Ref. code AP:D.094
Title:Ethikkommission
Creation date(s):1993 - 2013
Level:Bestand

Information on extent

Extent:2.5 Lfm

Information on context

Name of the creator / provenance:Ethikkommission / Rechtsdienst Departementssekretariat Gesundheit
Leitung:Präsidenten der Ethikkommission:
lic. iur. Peter Rösler, *1959, Jurist (Leiter Rechtsdienst Kantonskanzlei), 1994-2000
Dr. iur. Jörg Schoch, *1963, Jurist und Fürsprecher, 2001 - 30.06.2013
Dr. med. MaHM Axel Weiss, *1960, Psychotherapeut und Psychiater (Leiter Psychiatrisches Zentrum Appenzell Ausserrhoden 2011-2015), 01.07.2013-23.09.2016
Rechtsgrundlagen:Verordnung über die Rechtsstellung der Patienten und Patientinnen der kantonalen Spitäler (Patientenverordnung) vom 06. Dezember 1993, bGS 812.112, lf. Nr. 140, Art. 3 und Art. 4. Diese Verordnung wurde mit Einführung des neuen Gesundheitsgesetzes vom 25. November 2007 aufgehoben.
Gesundheitsgesetz vom 25. November 2007, bGS 811.1; Version vom 16.06.2014, Art.10, 28, 32 und 33
Administration history:Der Kanton Appenzell Ausserrhoden berief als einer der ersten Kantone 1994 eine Ethikkommission ein. Die gesetzliche Grundlage dazu bildete die Verordnung über die Rechtsstellung der Patienten und Patientinnen der kantonalen Spitäler (Patientenverordnung) vom 06. Dezember 1993 (bGS 812.112, lf. Nr. 140). Die Ethikkommission besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern. Ansprechspartner ist der jeweilige Präsident, ein eigentliches Aktuariat existiert nicht. Einen Teil des Aufgabengebietes bildet die Beurteilung von Forschungsvorhaben mit Heilmitteln aus ethischer Sicht. Diese Forschungsvorhaben, welche Versuche mit Patienten beinhalten, müssen von der Ethikkommission freigegeben werden. Daneben wird die Kommssion aber auch in den Bereichen der medizinischen Forschung von der Regierung oder dem Gesundheitsdepartement zur Vorbereitung von Vernehmlassungen im Sinne einer Empfehlung eingesetzt. Mit der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderung des eidgenössischen Humanforschungsgesetzes (HFG, SR 810.30) müssen die Ethikkommissionen neu ein wissenschaftli­ches Sekretariat einrichten. Da sich die Ethikkommission bis zu diesem Zeitpunkt nur mit einer geringen Anzahl von Forschungsvorhaben befasst hatte, haben die beiden Kantonsregierungen von St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden vereinbart, dass neu ab 1. Januar 2014 die Ethikkommission St. Gallen auch über Klinische Studien, welche in Appenzell Ausserrhoden durchgeführt werden, entscheidet. Ab dem 23. September 2016 wurden alle Aufgaben gemäss Humanforschungsgesetz und Stammzellenforschungsgesetz der Ethikkommission Ostschweiz übertragen. Weiterhin bestehen bleibt in Appenzell Ausserrhoden der Ethikrat gemäss Art. 10 des Gesundheitsgesetzes.
Die Ethikkommission Appenzell Ausserrhoden entscheidet fallbezogen. Die Sitzung wird nicht als Gesamtes protokolliert. Somit fällt auch eine Protokollserie weg.

Information on content and structure

Appraisal and destruction:Grundlagen, Literatur:
- Grundlagendokumente mit AR-Bezug, Richtlinien, Literatur mit AR-Bezug -> archivwürdig
Forschungsvorhaben:
- Entscheide -> archivwürdig
- Nicht kantonsspezifischen Akten -> kassieren
- Kantonsspezifischen Akten -> archivwürdig
Praxiserfahrungsberichte:
- Vollständige Sammlung aller Präsidialentscheide -> archivwürdig
- Archivierung der Akten zu Praxiserfahrungsberichten mit starkem kantonalen Bezug -> archivwürdig
Vereinfachte Verfahren:
- Vollständige Sammlung aller Präsidialbescheide -> archivwürdig
 

URL for this unit of description

URL:https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=342851
 

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