Cb.K01 Ehegericht, 1803-1877 (Unterbestand)

Archive plan context


Information on identification

Ref. code:Cb.K01
Ref. code AP:Cb.K01
Title:Ehegericht
Creation date(s):1803 - 1877
Level:Unterbestand

Information on context

Rechtsgrundlagen:Kantonsverfassung 1858, Art. 6
Gesetz über die Ehe (Ehesatzungen) vom 28. Oktober 1860
Administration history:Die Ehegerichtsbarkeit war vollständig vom übrigen Rechtsweg getrennt und kennzeichnete sich durch die Mitwirkung der Geistlichkeit aus. Während Ehesachen in erster Instanz vor die so genannten Ehegäumer (Gemeindeebene) gelangten, war das Ehegericht zweite und letzte Instanz.
Gemäss den Ehesatzungen von 1836 behandelte das Ehegericht streitige Eheversprechen, Scheidungsbegehren, Gesuche um Wiederverehelichung und Begehren um Ehelich- und Erblicherklärung unehelicher Kinder.
Die früheren Entscheidprotokolle aus dem Zeitraum 1632-1798 sind dem Alten Archiv zugewiesen (Signatur Ab.10).
Mit der Kantonsverfassung von 1876 wurden das Ehegericht aufgehoben. Fortan bildeten die Bezirksgerichte die erste, das Obergericht die zweite Instanz in Ehesachen.

Information on related materials

Publications:Barbara Fedier: "... ob diesem Krebsübel des Staates nicht kräftiger entgegengewirkt werden könnte", Die rechtliche Regulierungder Scheidungsfrage im historischen Kontext von Appenzell Ausserrhoden im 19. Jahhrundert, Lienziatsarbeit an der Universität Zürich, 1996.
Dr. O. Zoller: Die Ursachen der häufigen Ehescheidungen in unserm Kantone und Mittel und Wege zur Abhülfe, in: Appenzellische Jahrbücher 16, 1884, S. 98-112.
Dekan Heim: Korreferat über die Ursachen der häufigen Ehescheidungen in unserm Kantone und Mittel und Wege zur Abhülfe, in: Appenzellische Jahrbücher 16, 1884, S. 113-136.
 

URL for this unit of description

URL:https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=490943
 

Social Media

Share
 
Home|Login|de en fr it
Online Catalogue of the State Archives of Appenzell Outer-Rhodes