Information on identification |
Ref. code: | Cb.K01 |
Ref. code AP: | Cb.K01 |
Title: | Ehegericht |
Creation date(s): | 1803 - 1877 |
Level: | Unterbestand |
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Information on context |
Rechtsgrundlagen: | Kantonsverfassung 1858, Art. 6 Gesetz über die Ehe (Ehesatzungen) vom 28. Oktober 1860 |
Administration history: | Die Ehegerichtsbarkeit war vollständig vom übrigen Rechtsweg getrennt und kennzeichnete sich durch die Mitwirkung der Geistlichkeit aus. Während Ehesachen in erster Instanz vor die so genannten Ehegäumer (Gemeindeebene) gelangten, war das Ehegericht zweite und letzte Instanz. Gemäss den Ehesatzungen von 1836 behandelte das Ehegericht streitige Eheversprechen, Scheidungsbegehren, Gesuche um Wiederverehelichung und Begehren um Ehelich- und Erblicherklärung unehelicher Kinder. Die früheren Entscheidprotokolle aus dem Zeitraum 1632-1798 sind dem Alten Archiv zugewiesen (Signatur Ab.10). Mit der Kantonsverfassung von 1876 wurden das Ehegericht aufgehoben. Fortan bildeten die Bezirksgerichte die erste, das Obergericht die zweite Instanz in Ehesachen. |
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Information on related materials |
Publications: | Barbara Fedier: "... ob diesem Krebsübel des Staates nicht kräftiger entgegengewirkt werden könnte", Die rechtliche Regulierungder Scheidungsfrage im historischen Kontext von Appenzell Ausserrhoden im 19. Jahhrundert, Lienziatsarbeit an der Universität Zürich, 1996. Dr. O. Zoller: Die Ursachen der häufigen Ehescheidungen in unserm Kantone und Mittel und Wege zur Abhülfe, in: Appenzellische Jahrbücher 16, 1884, S. 98-112. Dekan Heim: Korreferat über die Ursachen der häufigen Ehescheidungen in unserm Kantone und Mittel und Wege zur Abhülfe, in: Appenzellische Jahrbücher 16, 1884, S. 113-136. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=490943 |
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