D.001-02-01 Totalrevision Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, EG zum ZGB, vom 1. Januar 1912, 1908-1968 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:D.001-02-01
Ref. code AP:D.001-02-01
Creation date(s):1908 - 1968
Title:Totalrevision Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, EG zum ZGB, vom 1. Januar 1912
Kommentar:Am 1. Januar 1912 trat das Einführungsgesetz Zivilgesetzbuch in Kraft, nachdem es im ersten Anlauf von der Landsgemeinde des Jahres 1910 abgelehnt worden war. Im Kanton waren bereits seit Jahrzehnten Bestrebungen im Gange, das veraltete EG zum ZGB durch einen modernen Erlass zu ersetzen. Ein erster Vorstoss zur Totalrevision und somit zur Modernisierun des EG zum ZGB erfolgte anlässlich der Beratung der kantonalen Einführungsbestimmungen neuen OR im Kantonsrat. Darauf beauftragte der Regierungsrat am 28.12.1937 eine vorberatende Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Entwurfes. Die Kommission begann zwar unverzüglich mit dem Revisionswerk, wurde dann aber durch den zweiten Weltkrieg an der Weiterführung ihrer Arbeiten gehindert.
Als nächster Schritt wurde am 1. Dezember 1960 eine Motion von Dr. Joachim Auer vom Kantonsrat einstimmig als erheblich erklärt. Die Motion hatte zum Zweck, die gesetzliche Ermächtigung der Gemeinden im EG zum ZGB auch auf die für eine zeitgemässe Ortsplanung notwendigen Grundlagen auszudehnen. Aufgrund dieser Motion bildete der Regierungsrat am 17. Dezember 1960 eine Expertenkommission zur Überprüfung kantonaler Vorschriften betreffend die Überbauung.
Am 4. Juni 1962 wurde eine weitere Motion, dieses Mal von Kantonsrat Buff, als erheblich erklärt. Der Motionär wünschte aber nicht eine Überarbeitung des ganzen Gesetzes, sondern bloss der Bestimmungen über die Körperschaften des kantonalen Rechts, die immer wieder und je länger desto mehr als ungenügend empfunden wurden. Der Regierungsrat jedoch stellte die Motion in einen weiteren Rahmen und beauftragte am 12.6.1962 die Justiz- und die Gemeindedirektion, die Frage einer umfassenderen Revision des EG zum ZGB zuprüfen. Die sogleich eingeleiteten Erhebungen ergaben, dass eine Totalrevision von weiten Kreisen nicht nur als wünschbar, sondern geradezu als notwendig betrachtet wurde. So wurde Prof. Dr. Peter Liver, Professor an der Universität Bern, beauftragt, auf Grund der geäusserten Revisionswünsche einen Vorentwurf auszuarbeiten. Als ehemaliger Regierungsrat des Kantons Graubünden war Prof. Dr. Liver mit den ostschweizerischen Gegebenheiten vertraut, und auch die Besonderheiten der politischen Verhältnisse in einem Kanton mit ausgeprägter Gemeindeautonomie waren ihm nicht fremd. Zunächst wurde eine Bestandesaufnahme des kantonalen Zivilrechts in die Wege geleitet, um die materiellen Voraussetzungen einer Revision zu schaffen. Am 1. August 1965 konnte Prof. Dr. Liver einen formulierten Vorentwurf zur Totalrevision EG zum ZGB vorlegen.
Am 24. Mai 1965 setzte der Regierungsrat eine Expertenkommission ein, welche am 18. Februar 1966 zur erstmaligen Beratung des Vorentwurfs zusammenkam und bis 1968 insgesamt 16 Mal tagte.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
Ca.B26-077-05-03 Totalrevision Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, EG zum ZGB, vom 1. Januar 1912, Ergebnis der Volksdiskussion:, 1968.03.11-1968.06.06 (Dossier)

siehe auch:
Ca.B26-077-05-02 Totalrevision Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, EG zum ZGB, vom 1. Januar 1912, erste Lesung:, 1968.01.02 (Dossier)

siehe auch:
Ca.B26-078-02-02 Totalrevision Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, EG zum ZGB, vom 1. Januar 1912, zweite Lesung, Landsgemeindevorlage:, 1968.02.26-1968.09.09 (Dossier)
 

URL for this unit of description

URL:https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=585371
 

Social Media

Share
 
Home|Login|de en fr it
Online Catalogue of the State Archives of Appenzell Outer-Rhodes