Ref. code: | D.001-02-12 |
Ref. code AP: | D.001-02-12 |
Creation date(s): | 1975 - 1978 |
Title: | Totalrevision Strafprozessordnung StPO vom 26. April 1914, Protokolle und Akten der Expertenkommission |
Kommentar: | Das Strafverfahren im Kanton Appenzell Ausserrhoden war bis anhin zur Hauptsache in der Strafprozessordnung (StPO) vom 26. April 1914 geregelt, welche zu den ältesten Prozessordnungen auf dem Gebiete des Strafprozesses gehörte. Im Jahre 1941 wurde die StPO dem am 1. Januar 1942 in Kraft getretenen Schweizerischen Strafgesetzbuch angepasst.
Von grosser Bedeutung war auch die von der Landsgemeinde am 28. April 1974 beschlossene Änderung der Rechtspflegeartikel der Kantonsverfassung. Die bis anhin zwischen den Gemeinde- und Bezirksgerichten sowie dem Kriminalgericht aufgeteilte Rechtsprechung wurde unter Beibehaltung des Laienelementes auf das neu geschaffene Kantonsgericht konzentriert, wovon eine Abteilung sich ausschliesslich mit Strafsachen befasst. Ferner hat der Kantonsrat in eigener Zuständigkeit eine Vereinfachung des Strafverfahrens beschlossen: Zwei Verordnungen vom 5. Juni 1961 und vom 25. Oktober 1973 gaben dem Verhöramt die Befugnis, geringfügige Straftaten selbst mit einer Strafverfügung zu erledigen. Schliesslich ist noch das Reglement des Regierungsrates vom 18. Mai 1976 über das Jugendstrafverfahren zu nennen.
Für die Ausarbeitung des Entwurfes setzte der Regierungsrat am 16. September 1975 eine Expertenkommission ein, bestehend aus den Herren Regierungsrat Dr. Rudolf Reutlinger, Herisau, Präsident Regierungsrat Ernst Vitzthum, Walzenhausen (Nachfolger: Regierungsrat Jost Leuzinger, Herisau) Dr. iur. Joachim Auer, Rechtsanwalt, Herisau Dr. iur. Max Ehrenzeller, Obergerichtsschreiber, Speicher lic. rer. publ. Hans-Peter Eisenhut, Kantonsgerichtspräsident, Gais Dr. iur. Christian Merz, Rechtsanwalt, Heiden Jakob Mohn, Verhörrichter, Trogen Hans Nänny, Kantonsrat, Bühler Dr. iur. Arthur Rüsch, Präsident des Versicherungsgerichtes des Kantons St. Gallen, St. Gallen Hans Schiele, Kantonsgerichtspräsident, Waldstatt Hans Schiess, Justizsekretär, Speicher, Aktuar Marcel Wetter, Kantonsgerichtsschreiber, Teufen (Nachfolge: lic. iur. August Stolz, Kantonsgerichtsschreiber, Trogen) Mit Beschluss vom 26. Oktober 1976 ergänzt der Regierungsrat die Expertenkommission mit Dr. iur. Felix Bänziger, Verhörrichter, Trogen. Mit Beschluss vom 9. August 1977 ergänzt der Regierungsrat die Expertenkommission mit Dr. Eugen Auer, Kantonsrat, Speicher.
Das Kollegium beriet in acht Sitzungen ein Gutachten und einen Vorentwurf, den Dr. Robert Hauser, Professor an der Universität Zürich sowie Staatsanwalt, verfasste. Der Genannte wirkte auch in der Expertenkommission für die neue zürcherische Strafprozessordnung mit. Nach der ersten Lesung im Kantonsrat tagte die Kommission ein neuntes Mal und nahm auch noch eine Redaktionssitzung vor, bevor sich der Kantonsrat ein zweites Mal zur Totalrevision beriet. |
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Related units of description: | siehe auch: Ca.B26-087-01-09 Totalrevision Strafprozessordnung StPO, erste Lesung, Landsgemeindevorlage:, 1977.05.10-1977.06.13 (Dossier)
siehe auch: Ca.B26-087-02-04 Totalrevision Strafprozessordnung StPO, zweite Lesung, Landsgemeindevorlage:, 1977.06.13-1977.10.11 (Dossier)
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