Ca.L14-02-005 Allgemeine Bestimmungen und Mitteilungen, Kreisschreiben der Bundesbehörden französische und italienische Flüchtlinge: \ 1: Für Flüchtlinge mit französischen und sardinischen Laufpässen oder für französische Deserteure greifen die normalen fremdenpolizeilichen Grundsätze 1849; 2: Sar

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Creation date(s):1849 - 1901
Title:Allgemeine Bestimmungen und Mitteilungen, Kreisschreiben der Bundesbehörden französische und italienische Flüchtlinge:
1: Für Flüchtlinge mit französischen und sardinischen Laufpässen oder für französische Deserteure greifen die normalen fremdenpolizeilichen Grundsätze 1849; 2: Sardinische Untertanen wurden ohne ausreichende Information der sardinischen Behörden ausgewiesen 1849; 3: Aufhebung der Verantwortlichkeit des Bundes betrifft die französischen und italienischen Flüchtlinge nicht, diese müssen weiter in den zugewiesenen Kantonen interniert werden 1853; 4: Rückweisung der aus den sardinischen Staaten kommenden Flüchtlinge und sonstigen Fremden, die keine Schriften besitzen 1855; 5: Generalamnestie für die französischen Flüchtlinge 1859; 6: Abklärung über Aufenthalt von französischen geistlichen Kongregationen, Darin: Negative Antwort von Appenzell A.Rh. 1901
 

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