Ab.11 Eidgenössische Tagsatzungen. Abschiede, 1616-1798 (Serie)

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Ref. code AP:Ab.11
Creation date(s):1616 - 1798
Title:Eidgenössische Tagsatzungen. Abschiede
Kommentar:Bis 1848 berieten bevollmächtigte Boten der eidgenössischen Orte an den Tagsatzungen gemeinsame Geschäfte. Als politische Versammlung war die Tagsatzung im Vergleich mit anderen europäischen frühneuzeitlichen Repräsentativ- oder Ständeversammlungen atypisch, weil sie nicht auf Lehensbeziehungen zu einem monarchischen Zentrum, sondern auf freiwillig beschworenen Bündnissen beruhte. Das Land Appenzell trat 1513 als 13. Ort der Eidgenossenschaft bei. Auch nach der Landteilung wurde das Land Appenzell innerhalb der Eigenossenschaft als ein Land betrachtet, dem somit nur eine Standesstimme zugebilligt wurde.

Literatur: Würgler, Andreas, Artikel Tagsatzung, in: Historisches Lexikon der Schweiz; Schläpfer, Walter, Appenzeller Geschichte, Band 2 Appenzell Ausserrhoden, Herisau 1972.
 

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