Ab.10 Ehegericht. Protokolle, 1632.08.23-1798.07.11 (Serie)

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Ref. code:Ab.10
Ref. code AP:Ab.10
Creation date(s):8/23/1632 - 7/11/1798
Title:Ehegericht. Protokolle
Kommentar:Diese Serie umfasst die Protokolle des Ehegerichtes. Vgl. Fortsetzung ab 1803 unter Eb.01., vgl. auch ungebundene Protokolle ab 1607 unter Aa.10-01.
Seit der Reformation wurden ausserrhodische Ehestreitigkeiten vor dem Zürcher Ehegericht verhandelt. Nach der Landteilung erfolgte nach dem Beispiel Zürichs die Einsetzung eines kantonalen Chor- oder Ehegerichtes, dessen Statuten um 1600 durch Pfarrer Knupp und um 1618 von Dekan Bygel redigiert wurden. 1655 aktualisierte Dekan Bischofberger diese Grundlagen. Trotz der 1660 erfolgten Ablehnung von Landbuch und Kirchenordnung durch die Landsgemeinde blieben die von Bischofberger erarbeiteten "Ordnungen und Satzungen eines ehrsamen Ehegerichts" bis 1816 geltendes Recht.
Das bis 1651 als Chorgericht bezeichnete Ehegericht war laut Ehesatzungen insbesondere zuständig für Ehescheidungen, strittige Eheversprechen und Gesuche um Wiederverehelichung. Die abwechselnd in Trogen und Herisau tagende Gerichtsbehörde entschied auf der Basis der von den kommunalen Ehegaume-behörden eingereichten Vorakten sowie aufgrund mündlicher Verhandlungen. Im Ehegericht vertreten waren sowohl weltliche wie geistliche Amtspersonen.

Literatur: Schläpfer, Walter, Appenzeller Geschichte, Band II, Appenzell Ausserrhoden, Herisau 1972, S.72f.; Hoesli, Kathrin, "Vill bösse ungerathene ehen". Strittige Eheversprechen und Scheidungsklagen vor dem Ehegericht von Appenzell Ausserrhoden, 1632-1655. Lizentiatsarbeit, Basel 2008.
 

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