D.078-1-04 Verzeichnisse. Güterzettel, 1921-2005 (Serie)

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Ref. code:D.078-1-04
Ref. code AP:D.078-1-04
Creation date(s):1921 - 2005
Title:Verzeichnisse. Güterzettel
Kommentar:Mit dem technischen Abschluss einer Parzellarvermessung (PV) und nach der Prüfung durch die Vermessungsaufsicht (Verifikation) wird allen Grundeigentümern ein Güterzettel zugestellt. Im Güterzettel sind alle Parzellen des Grundeigentümers mit Gesamtfläche, Gebäudeflächen, Kulturflächen und Flurnamen aufgelistet.
Nach der Erledigung eventueller Einsprachen in Bezug auf Form und Flächeninhalt werden die Grundstücke in das Grundbuch aufgenommen. Siehe: Art. 17 Kantonale Verordnung über die Durchführung der Grundbuchvermessung vom 12. Okt. 1912.
Im Zuge der Numerisierung der amtlichen Vermessung (Katastererneuerungen, gekürzt KE), durchgeführt in den Jahren 1994 - 2008, werden ebenfalls Güterzettel erstellt.
Im Zeitraum 2003 - 2005 werden in allen 20 ausserrhoder Gemeinden die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen (LWN) neu erhoben und ebenfalls Güterzettel erstellt.
Bei einigen Gemeinden fällt der Abschluss der Katastererneuerung und die Erhebung der landwirtschaftichen Nutzungsflächen zusammen, in diesen Fällen wird der Güterzettel nur einmal erstellt.
 

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