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D.065 Abteilung für Ausbildungs- und Studienbeiträge, 1964-2014 (Bestand)
Information on identification |
Ref. code: | D.065 |
Ref. code AP: | D.065 |
Title: | Abteilung für Ausbildungs- und Studienbeiträge |
Creation date(s): | 1964 - 2014 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Extent: | 1.6 Laufmeter |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Abteilung für Ausbildungs- und Studienbeiträge |
Frühere Bezeichnung: | Fachstelle für Ausbildungs- und Studienbeiträge, 2003-2015 |
Leitung: | Stipendienverwalter Karl Fuchler, 1905-1914 Ernst Maag, 1914-1916 Ad. Zingg, 1916-1921 Karl Bärlocher (*1866), 1921-1946 Albert Däscher (*1895), 1946-1951 Konrad Bänziger (*1906), 1951-1964 Max Meier (*1916), 1964-1965 Ernst Frischknecht (*1908), 1965-1971 Hans Keller (1924-2006), 1971-1992 Martin Frischnkencht (*1960), 1992-2003
Leitung Fachstelle/Abteilung Martin Frischknecht (*1960), 2003- |
Rechtsgrundlagen: | Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen vom 18. März 2013, bGS 415.20 Gesetz betreffend das Stipendienwesen vom 24. April 1904 Stipendiengesetz vom 25. April 1965, bGS 415.21 (aGS III/421) Stipendiengesetz vom 24. April 1988, bGS 415.21 Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988, bGS 415.211 |
Administration history: | Das erste regierungsrätliche Regulativ für Gewährung von Stipendien und Geldvorschüssen an Lehramtsaspiranten datiert vom 8. März 1878 und sah lediglich Unterstützungen an angehende Primär- und Reallehrer vor. Die Kompetenz zur Stipendienbewilligung lag beim Regierungsrat, welcher seine Entscheidungen auf Antrag der Landesschulkommission fällte. Am 24. April 1904 nahm dann die Landsgemeinde das "Gesetz betreffend das Stipendienwesen" an, welches einem gesamtheitlichen Ansatz verpflichtet war und neu Beitragsleistungen an unterschiedlichste Ausbildungsgänge ermöglichte. Wie zuvor wirkte die Landesschulkommission als antragstellende Behörde, der Regierungsrat als bewilligende Behörde. Für die Finanzierung wurde ebenfalls mit einem Landsgemeindebeschluss vom 24. April 1904 aus dem Legat du Puget 100'000 Franken für den Stipendienfonds du Puget ausgeschieden. Am 25. April 1965 trat ein neues Stipendiengesetz in Kraft, aufgrund dessen die Stipendienkommission gegründet wurde. Ebenfalls wurde mit diesem Gesetz ein Stipendienverwalter eingesetzt. Im Jahr 1988 wurde das Stipendiengesetz total revidiert. Am 18. März 2013 genehmigte der Kantonsrat den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen. Diese gewährleistet einerseits eine formelle Harmonisierung der kantonalen Stipendienwesen und fördert andererseits die materielle Harmonisierung, vor allem durch die Vorgabe von Mindeststandards. Der Beitritt zum Konkordat wie auch das neue Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz), welches per 1. Januar 2016 in Kraft trat führte dazu, dass im Jahr 2016 die Totalrevision des kantonalen Stipendiengesetzes in die Vernehmlassung gelangte. Bis 2003 wurde das Stipendienwesen von der Stipendienkommission und dem Stipendienverwalter getragen. Ab 2003 wurde die Fachstelle für Ausbildungs- und Studienbeiträge gegründet. Aufgrund der Reorganisation der kantonalen Verwaltung wurde die Fachstelle in "Abteilung für Ausbildungs- und Studienbeiträge" umbenannt. |
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Information on content and structure |
Content: | Grundsätzlich bestimmen zwei Themengebiete die Tätigkeiten der Fachstelle: Einerseits die Stipendien- und Darlehensbewirtschaftung, anderseits die Schuldgeldbeiträge an ausserkantonale allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe II sowie der Tertiärstufe Fachhochschulen, Universitäten).
1. Bereich Stipendien- und Darlehensbewirtschaftung: Pro gesuchstellende Person wird ein Dossier angelegt, welches für die gesamte Stipendien- resp. Darlehensdauer aktiv ist. Diese Dossiers können dabei eine sehr lange Laufzeit haben. Der Inhalt der physischen Dossiers besteht dabei aus dem Gesuch, der Verfügung, der Berechnung inkl .den Berechnungsbeilagen wie Steuerveranlagung, Rentenverfügungen, Trennungsvereinbarungen, Ehescheidungsurteile, Beschlüsse i.S. Alimentenbevorschussung, Verfügungen i.S. Individuelle Prämienverbilligung (bis Ausbildungsjahr 2013/2014) etc. sowie Korrespondenz und Notizen. Seit 2008 wird mit der Fachanwendung „ZOOM“ gearbeitet. In dieser Applikation werden die Grunddaten der Gesuchsteller (Daten aus dem Gesuchsformular), die Verfügung, Berechnung und allfällige Notizen erfasst. Irgendwann in der Zukunft werden die Dossiers wohl vollelektronisch geführt. Bis dahin sind jeweils nur die physischen Dossiers vollständig. Ob einem Gesuch nach Stipendien und/oder Darlehen stattgegeben wird, entscheidet die Stipendienkommission. Waren Begründungen bezüglich den Gesuchen in den Protokollen dieser Kommission früher sehr ausführlich (teilweise wurden ganze Lebensläufe von Gesuchstellenden erwähnt), so sind diese heute auf die Grundaussagen reduziert. Das Aktuariat der Stipendienkommission wird von der Fachstelle für Ausbildungs- und Studienbeiträge geführt.
2. Bereich Schulgeldvereinbarungen: Die Schulgeldbeiträge (Universitäten, Fachhochschulen, Sekundarstufen II) werden aufgrund diverser Vereinbarungen ausgerichtet. Bei drei Schulen (FH St. Gallen, ISME1 und HfH2) ist der Kanton zusätzlich Trägerkanton, was bedeutet, dass er sich auch an den Infrastrukturkosten beteiligt und auch auf höherer Ebene in Leitungsgremien Einsitz nimmt (so z.Bsp. bei der FHS im Hochschulrat). Die Fachstelle führt zu diesen drei Schulen Ordner, welche neben Abrechnungen die Berichte der Revisionsstelle des Finanzdepartements St. Gallen beinhalten. Berichte von den einzelnen Schulen (Jahresberichte) finden sich in den Ordnern nur vereinzelt. Im Bereich IUV (Interkantonale Universitätsvereinbarung) erhält die Fachstelle von der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) pro Semester eine Daten-CD mit Daten der Studierenden (Name, Adresse, Universität, Studienrichtung, Anzahl Semester, etc.). Aufgrund dieser Daten überprüft die Fachstelle, ob die Zahlungspflicht gemäss Art. 7 der IUV gegeben ist. Nach dieser Kontrolle wird die entsprechende Zahlung ausgelöst. Im Bereich FHV (Interkantonale Fachhochschulvereinbarung) erhält die Fachstelle von den einzelnen Schulen Schülerlisten und Rechnungen auf Papier. Der Inhalt dieser Schülerlisten ist jedoch von Schule zu Schule und von Jahr zu Jahr unterschiedlich. So enthalten z.Bsp. manche Schülerlisten die Wohnorte und manche wiederum nicht. Die Fachstelle führt eine Statistik im Excel, um die Zahlungen bewirtschaften zu können. In diesem Excel sind die Anzahl der Schüler/Studierenden pro Schule und Fachrichtung sowie die in Rechnung gestellten Beträge ersichtlich. Auch hier wird geprüft, ob die Zahlungspflicht gemäss Art. 3 und 5 der FHV gegeben ist. Das Regionale Schulabkommen der EDK-Ost (RSA) wiederum regelt den Zugang und die finanziellen Leistungen der Kantone für Auszubildende |
| an Schulen der Sekundarstufe II. Auch in diesem Bereich erhält die Fachstelle auf Papier Schülerlisten, welche von der Fachstelle in einem Excel zusammengeführt werden (Anzahl Schüler/innen, Schultyp Sek. II, Kosten). Schliesslich besteht noch eine Vereinbarung mit dem Gymnasium St. Antonius in Appenzell, aus welcher wiederum eine Excel-Statistik resultiert. |
Appraisal and destruction: | Bewertungsentscheid vom 06. Februar 2014: Es kann festgehalten werden dass in den beiden Themenfeldern „Stipendien- und Darlehenswesen“ und „Schulgeldvereinbarungen“ archivwürdige Daten und Dokumente anfallen. Bei allen organisations- und departementsübergreifenden Geschäften gelangen die archivwürdigen Daten und Dokumente entweder über die Kantonskanzlei (bei Regierungsrats- und Kantonsratsgeschäften) oder dann über die federführende Direktion oder Organisationseinheit ins Staatsarchiv. Folgende Dokumente werden dauerhaft im Staatsarchiv archiviert: - Rechtsgrundlagen - Protokolle inklusive Beilagen der Stipendienkommission - Stipendien-/Darlehensdossier (jedes 100. plus eine qualitative Auswahl durch FAS) - Listen zu Schulgeldvereinbarungen |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=236 |
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