E.01 Kriminal- und Polizeigericht, 1859-1877 (Bestand)

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Information on identification

Ref. code:E.01
Ref. code AP:E.01
Title:Kriminal- und Polizeigericht
Creation date(s):1859 - 1877
Level:Bestand

Information on extent

Extent:7 Protokollbände

Information on context

Rechtsgrundlagen:Kantonsverfassung von 1858, Art. 9
Gesetz betreffend das Strafverfahren vom 16. Oktober 1859, Art. 11-13 sowie Art. 59-67
Administration history:Das Kriminal- und Polizeigericht wurde mit der Kantonsverfassung von 1858 neu geschaffen und beurteilte erinstanzlich alle von dem Verhöramt untersuchten Kriminal-, Vaterschafts- und Polizeifälle. Strafkompetenzen standen dem Gericht keine zu, sondern es stellte lediglich die Anklagepunkte fest. Daher überwies es die von ihm für schuldig befundenen Beklagten zur Bestrafung an die zuständigen Gerichte (Kleiner Rat, Gemeindegericht, bei schweren Verbrechen Obergericht). Gegen die begründeten Urteile des Kriminal- und Polizeigerichtes konnte an das Obergericht appelliert werden. Mit der Totalrevision der Kantonsverfassung wurde das Kriminal- und Polizeigericht per 1877 aufgelöst. Das nachfolgende gleichlautende Kriminalgericht hatte andere Befugnisse. So urteilte dieses erstinstanzlich über alle Verbrechen sowie die Vergehen, sofern die Bestrafung der letzteren nicht in der Kompetenz des Gemeinde- oder Bezirksgerichtes lag. Dieses Gericht besass auch eine Strafkompetenz.

Information on related materials

Publications:Meyer, Robert: Die Gerichtsorganisation im Kanton Appenzell Ausserrhoden seit 1815, Dissertation Universität Zürich, 1945.
 

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URL:https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=483243
 

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