D.001-02-05 Neues Gesetz über das Verwaltungsverfahren, Akten der Expertenkommission, 1955-1984 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:D.001-02-05
Ref. code AP:D.001-02-05
Creation date(s):1955 - 1984
Title:Neues Gesetz über das Verwaltungsverfahren, Akten der Expertenkommission
Kommentar:Während Bund und andere Kantone umfassende Gesetze im Bereich der Verwaltungsrechtspflege erliessen, übte man im Kanton Appenzell Ausserrhoden bisher Zurückhaltung und beschränkte sich darauf, in verschiedenen Gesetzen zu einzelnen Verwaltungsbereichen neben den Kompetenznormen die wesentlichsten Grundsätze des Verfahrensablaufes festzuhalten (vgl. dazu das EG zum ZGB im Bereich der Ortsplanung und des öffentlichen Baurechtes, das Steuergesetz usw.). Vieles blieb indessen ungeregelt, und insbesondere auf kommunaler Ebene herrschte grosse Unsicherheit im Verfahrensbereich. Dies wiederum führte dazu, dass wegen verfahrensrechtlicher Mängel recht häufig an den Regierungsrat rekurriert wurde, der allerdings im Verlauf der Jahre eine gewisse Praxis auf diesem Gebiet entwickelt hatte. Diese Mängel führten dazu, dass die Landsgemeinde im Jahre 1974 mit Art. 71 KV eine Rechtsgrundlage für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und für den Erlass von Verwaltungsverfahrensvorschriften schuf. 1976 legte eine Arbeitsgruppe der freisinnig-demokratischen Partei des Kantons Appenzell A.Rh, einen formulierten Gesetzesentwurf vor, in dem unter anderem die Schaffung eines Verwaltungsgerichtes vorgesehen war. Auch die Staatswirtschaftliche Kommission forderte in ihren Berichten für die Amtsjahre 1974/75 und 1976/77 die Änderung des bestehenden Zustandes und empfahl insbesondere die Schaffung eines verwaltungsunabhängigen Verwaltungsgerichtes.

1978 setzte der Regierungsrat eine Expertenkommission ein, welche sich mit dem ganzen Themenkreis der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie des Verwaltungsverfahrens zu befassen hatte. Dieses Gremium traf sich in einer einzigen Sitzung und vertrat die Auffassung, dass in erster Linie Verfahrensnormen zu schaffen seien, welche auf allen Stufen der kommunalen und kantonalen Verwaltungstätigkeit Anwendung finden könnten. Der Schaffung eines kantonalen Verwaltungsgerichtes stand man in der Kommission wie auch im Regierungsrat eher skeptisch gegenüber; man war der Meinung, dass zunächst die Auswirkungen eines solchen Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewartet werden sollten. Im März 1983 lag ein Vorentwurf zu einem Gesetz über das Verwaltungsverfahren vor. Zwischenzeitlich wurden 1978 eine neue Strafprozessordnung (bei welcher das Verhöramt durch die Staatsanwaltschaft abgelöst wurde) und 1980 eine neue Zivilprozessordnung geschaffen.

Der Regierungsrat bestellte daraufhin am 25. April 1983 eine neue Expertenkommission in folgender Zusammensetzung:
Regierungsrat Jost Leuzinger, Herisau, Präsident
Kantonsrat Dr. Eugen Auer, Speicher
Kantonsrat Ernst Bänziger, Bühler
Obergerichtspräsident Dr. Otto Clavadetscher, Trogen
Kantonsgerichtspräsident Hanspeter Eisenhut, Gais
Kantonsrat Ernst Craf, Heiden
Regierungsrat Hans Höhener, Teufen
Gemeindehauptmann Richard Kunz, Herisau
Jugendanwalt Dr. Christian Merz, Heiden, Aktuar
Landammann Dr. Rudolf Reutlinger, Herisau
Staatsanwalt Dr. Willi Rohner, Stein
Ratschreiber Hans-Jürg Schär, Herisau
Gemeindeschreiber Walter Züst, Grub
Diese Kommission tagte zum ersten Mal am 24. Mai 1983 und arbeitete in sechs halbtägigen Sitzungen den Gesetzesentwurf aus, welcher an der ausserordentlichen Kantonsratssitzung vom 19. November 1984 in erster Lesung behandelt wurde.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
Ca.B26-094-03-02 Gesetz über das Verwaltungsverfahren, erste Lesung, Landsgemeindevorlage:, 1984.09.25-1984.11.19 (Dossier)

siehe auch:
Ca.B26-094-05-05 Gesetz über das Verwaltungsverfahren, zweite Lesung, Landsgemeindevorlage:, 1984.11.19-1985.02.18 (Dossier)
 

URL for this unit of description

URL:https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=586915
 

Social Media

Share
 
Home|Login|de en fr it
Online Catalogue of the State Archives of Appenzell Outer-Rhodes