Ref. code: | D.001-02-06 |
Ref. code AP: | D.001-02-06 |
Creation date(s): | 1967 - 1969 |
Title: | Totalrevision Gesetz über das Gastgewerbe sowie den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken, Wirtschaftsgesetz, inklusive Vollziehungsverordnung, Akten und Protokolle Expertenkommission |
Kommentar: | Das bis dahin geltende Wiirtschaftsgesetz stammte aus dem Jahre 1954. Dass dieses Gesetz bereits nach knapp 15 Jahren totalrevidiert wurde, ist ungewöhnlich. Dieser Umstand rührte aber daher, dass 1954 nur eine Überarbeitung des an der Landsgemeinde 1949 verworfenen Revisionsentwurfes vorgenommen wurde, der sich im allgemeinen an die Struktur des Gesetzes aus dem Jahre 1908 hielt. Es wurde damals darauf verzichtet, das Gesetz von Grund auf zu revidieren und den seit 1908 doch immerhin sehr stark veränderten Verhältnissen anzupassen. Dies war denn auch der Hauptgrund, weshalb das in Kraft stehende Gesetz bereits als weitgehend veraltet erschien und den modernen Lebensgewohnheiten nicht mehr in genügendem Masse Rechnung trug. Dazu kam, dass das Gesetz von Unklarheiten und Doppelspurigkeiten durchsetzt war.
Aus diesem Grund setzte der Regierungsrat am 1. Mai 1967 eine Expertenkommission ein, die sich wie folgt zusammensetzte: Regierungsrat Ernst Vitzthum, Walzenhausen, Präsident Regierungsrat Hans Bänziger, Herisau, Vizepräsident Peter Aeschbacher, Hotelier, Heiden Kantonsrat Dr. Hans Alder, Herisau alt Kantonsrat Walter Bleiker, Herisau alt Kantonsrat Vielter Ehrbar, Trogen Ratschreiber Hans-Jürg Schär, Herisau Kantonsrat Rudolf Sonderegger, Heiden Hans Tobler, Chef des Kantonspolizeiamtes, Wald Hans Anhorn, Sekretär des Kantonspolizeiamtes, Trogen, Aktuar
Die Kommission beauftragte wiederum einen Ausschuss, bestehend aus Alt-Kantonsrat Walter Bleiker, Ratschreiber Hans-Jürg Schär und Kantonpolizeiamtschef Hans Tobler, mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfes. Der darauf von der Expertenkommission ausgearbeitete Entwurf wurde vom Regierungsrat im Wesentlichen gutgeheissen. Hauptziel des Entwurfes war es, das Wirtschaftswesen systematisch und klar zu ordnen, um dadurch die Handhabung möglichst einfach zu gestalten. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Ca.B26-078-03-02 Totalrevision Gesetz über das Gastgewerbe sowie den Klein- und Mittelhandel mit alkoholhaltigen Getränken, Wirtschaftsgesetz, erste Lesung:, 1968.10.28 (Dossier)
siehe auch: Ca.B26-078-05-02 Totalrevision Gesetz über das Gastgewerbe sowie den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken, Wirtschaftsgesetz, zweite Lesung, Landsgemeindevorlage:, 1968.11.25-1969.02.03 (Dossier)
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URL: | https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=586975 |
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