Pa.224 Aktionskomitée für eine demokratische Kantonsverfassung, 1994-1997 (Bestand)

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Ref. code:Pa.224
Ref. code AP:Pa.224
Title:Aktionskomitée für eine demokratische Kantonsverfassung
Creation date(s):1994 - 1997
Level:Bestand

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Extent:1 Archivschachtel

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Name of the creator / provenance:Markus Binder, Gais (Jurist)
Administration history:Von Januar 1992 an befasste sich eine Kommission mit der Totalrevision der aus dem Jahre 1908 stammenden Kantonsverfassung. Am 17. Mai 1993 hiess die Verfassungskommission den Entwurf für die neue Ausserrhoder Kantonsverfassung gut und legte denselben dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vor. Dieser ermächtigte die Kommission, bis Ende Januar 1994 ein breites Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Von den gegen 150 Eingaben gab jene von 259 Personen unterzeichnete Anregung zu partiellen Urnenabstimmungen am meisten zu reden. Dadurch wäre auch die Möglichkeit geschaffen worden, dereinst einmal über den Fortbestand der Landsgemeinde an der Urne abzustimmen. Der Kantonsrat sowie die Verfassungskommission stellten sich der Diskussion, kamen aber zum Schluss, den Verfassungsentwurf diesbezüglich schon deshalb nicht zu ändern, um den klaren Volksentscheid von 1993 zugunsten der Landsgemeinde zu respektieren. Mit 57 zu 3 Stimmen wurde die totalrevidierte Verfassung in zweiter Lesung gutgeheissen. Gegen den Beschluss des Kantonsrates, die neue Verfassung der Landsgemeinde vorzulegen, wurde in der Folge beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Der darin gestellte Antrag auf Urnenabstimmung wurde laut Landammann Höhener mit den gängigen Argumenten gegen die Landsgemeinde begründet. Auf diese Beschwerde trat der Regierungsrat nicht ein und verwies den Antragsteller ans Bundesgericht. Der Abgewiesene machte in der Folge in seiner Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht geltend, das vorgesehene Abstimmungsverfahren stehe im Widerspruch zu den Stimm- und Wahlrechtsgarantien der Bundesverfassung. Die Beschlüsse des Kantons- und Regierungsrates über die Verfassungsabstimmung seien aufzuheben, der Beschwerde solle zudem aufschiebende Wirkung zukommen. Noch bevor ein Entscheid aus Lausanne vorlag, gingen die Gegnerinnen und Gegner der neuen Verfassung in die Offensive. Ein «Aktionskomitee für eine demokratische Kantonsverfassung» formierte sich und setzte sich zum Ziel, die Verfassungsvorlage «einstweilen zu bekämpfen». Sollte die Verfassung an der Landsgemeinde verworfen werden, wäre der Entwurf mit einer Ergänzung zu versehen, welche am Weiterbestand der Landsgemeinde nichts ändern, aber die Durchführung von Urnenabstimmungen in ganz bestimmten Fällen ermöglichen sollte. Damit versuchten die Opponentinnen und Opponenten, sich vom Makel, «Landsgemeindeabschaffer» zu sein, reinzuwaschen. Eineinhalb Wochen vor der Landsgemeinde 1995 wies das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Landsgemeinde ab. Diese stimmte darauf der neuen Verfassung deutlich zu.

Dass viele Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder mit der geschaffenen Situation nicht zufrieden waren, zeigte der Umstand, dass am 11. April 1996 Vertreter eines Aktionskomitees das innerhalb von nur gerade drei Monaten von 7014 Personen unterzeichnete Volksbegehren zur Einführung der Urnenabstimmung für Verfassungsfragen der Ratskanzlei in Herisau übergeben konnten. Das von den Initiantinnen und Initianten gesetzte Ziel, ihr Begehren in allen Gemeinden von mindestens 10 % unterzeichnen zu lassen, wurde immerhin in 16 Kommunen erreicht. Auffallend ist, dass die sonst eher Traditionen verbundenen Hinterländer Gemeinden deutlich höhere Zustimmungsprozentsätze aufwiesen als die Vorderländer Gemeinden. Rekordhalter war Waldstatt mit 46%. Die Initianten gaben ihrer Hoffnung Ausdruck, das Begehren werde der Landsgemeinde 1997 vorgelegt. Die Antwort des Regierungsrates liess nicht lange auf sich warten und glich einem Paukenschlag. Sie stellte nämlich nach ihrer Sitzung vom 20. August an das Parlament den Antrag, der Initiative sei mit einem Gegenvorschlag für einen Urnenentscheid über den Fortbestand der Landsgemeinde zu begegnen. Weil aus der Sicht der Regierung die Initiative auf eine Abschaffung der Landsgemeinde in Raten hinauslaufe, sei das Volksbegehren zum Anlass zu nehmen, erneut und grundsätzlich zum Weiterbestand oder Ende der alljährlich stattfindenden Volksversammlung Stellung zu nehmen. Der Gegenvorschlag sah vor, in der Verfassung einen Artikel als Übergangsbestimmung zu verankern, wonach innert Jahresfrist durch eine Abstimmung an der Urne über die Beibehaltung oder die Abschaffung der Landsgemeinde zu entscheiden sei. Nach langer Diskussion beschloss der Kantonsrat an seiner Sitzung vom 9. September 1996 in erster Lesung mit 33 zu 19 Stimmen bei 9 Enthaltungen, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Offenbar verfing die regierungsrätliche Befürchtung, bei Annahme des Volksbegehrens werde die Landsgemeinde ausgehöhlt und verliere ihren staatspolitischen Gehalt. Zudem sprach er sich dafür aus, den Vorschlag der Regierung der Landsgemeinde nicht als Gegenvorschlag, sondern separat vorzulegen. Mit dieser nochmaligen Wendung zeigten sich die Initianten durchaus zufrieden, denn dadurch wurden die beiden Fragen nicht verquickt und der Landsgemeinde gleichberechtigt zum Entscheid vorgelegt. Am 11. November beschloss das Parlament abschliessend mit 38 zu 23 Stimmen, die Landsgemeinde habe über die Volksinitiative für die Einführung der Urnenabstimmung bei Verfassungsfragen sowie über die Existenz der Landsgemeinde getrennt abzustimmen.

An der Landsgemeinde 1997 wurde die Volksinitiative zur Einführung der Urnenabstimmung bei Verfassungsfragen deutlich abgelehnt. Einmal mehr zeigte sich, dass die Landsgemeinde ihre eigenen Gesetze hat. Obwohl das Begehren seinerzeit von annähernd 20% der Stimmberechtigten unterzeichnet wurde, was einem noch nie dagewesenen Rekord gleichkam, fand es keine Gnade vor der nur durchschnittlich besuchten Versammlung. Umso deutlicher war dafür die Zustimmung zum Vorschlag der Regierung, über den Fortbestand der Landsgemeinde innert Jahresfrist an der Urne zu entscheiden.

(Auszug aus Walter Schläpfer: Das Land Appenzell. Die Landsgemeinde von Appenzell Ausserrhoden, Verlag Appenzeller Hefte, Herisau 1991)

Information on content and structure

Content:Der Bestand zeigt das Konzept, die Organisation und das praktische Vorgehen des Aktionskomitées in Bezug auf ihren Abstimmungskampf gegen Annahme der Kantonsverfassung 1995, für die Unterschriftensammlung zur Lancierung der Volksinitiative 1996 und den Abstimmungskampf an der Landsgemeinde 1997.
Appraisal and destruction:Entwürfe und Serienbriefe (Dubletten, bis auf die Adressierung) kassiert.

Information on related materials

Related material:StAAR, Ca.A05 Kantonsverfassung 1995
Publications:Walter Schläpfer: Das Land Appenzell. Die Landsgemeinde von Appenzell Ausserrhoden, Verlag Appenzeller Hefte, Herisau 1991
 

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