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Pa.200 Verband der Kantonspolizei von Appenzell Ausserrhoden, 1858-2004 (Bestand)
Information on identification |
Ref. code: | Pa.200 |
Ref. code AP: | Pa.200 |
Title: | Verband der Kantonspolizei von Appenzell Ausserrhoden |
Creation date(s): | 1858 - 2004 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Extent: | 6.6 Lfm |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Polizeibeamten Verband Appenzell Ausserrhoden, verschiedene kommunale Polizeistellen, Kantonspolizeidirektion, Kantonspolizeiamt |
Frühere Bezeichnung: | Polizisten-Verband, Polizeiangestellten-Verband, Verband der Polizeibeamten, Polizeibeamtenverband |
Leitung: | Verbandspräsident: 1897-1900 Philipp Jakob Müller 1900-1904 Albert Hohl 1904-1907 Philipp Jakob Müller 1907-1923 Jakob Sturzenegger 1923-1947 Ulrich Waldburger 1947-1963 Eugen Schläpfer 1963-1972 Emil Frehner 1972-1979 Rudolf Künzler, Trogen 1979-1982 Alfred Moser, Trogen 1982-1984 Hanspeter Müller, Heiden 1984-1990 Max Ehrbar, Teufen 1990-dato Werner Rechsteiner, Trogen |
Rechtsgrundlagen: | Statuten des Polizei-Angestellten-Verbandes 1904 Statuten Polizeibeamtenverband 1921 Statuten des Polizei-Beamten-Verbandes von Appenzell A. Rhoden, angenommen an der Hauptversammlung in Urnäsch am 30.07.1942
Verordnung über das Polizeiwesen des Kantons Appenzell A.Rh., erlassen vom Kantonsrate am 04.11.1887, revidiert am 19.11.1888, 19.02.1894 und 15.05.1894, 16.05.1899, 28.04.1901, 26.04.1908, 30.09.1909 Kantonales Dienstreglement für die Polizeidiener der Gemeinden des Kantons Appenzell A.Rh., erlassen vom Regierungsrate den 15.04.1879 Regulativ betreffend den Transport von polizeilich Verhafteten durch die Gemeindepolizeidiener, erlassen vom Regierungsrate den 15.04.1879 Instruktion betreffend Verzeigung und vorläufige Fahndung und Ausschreibung, erlassen vom Regierungsrate den 15.04.1879
Reglement über die Aufgaben des Verhöramtes und des Kantonpolizeiamtes von Appenzell Ausserrhoden, vom Regierungsrat erlassen am 17.01.1953 Gesetz über das Polizeiwesen von Appenzell A.Rh., von der Landsgemeinde erlassen am 25.04.1971
Gemeindereglemente von allen Ausserrhoder Gemeinden bis 1972 |
Administration history: | Der Polizeibeamten-Verband von Appenzell Ausserrhoden wurde am 31. Januar 1897 in Trogen gegründet unter dem Namen 'Kantonaler Polizisten-Verband'. Es trafen sich dafür die 20 Gemeindepolizeidiener aus den 20 Gemeinden und der Kantonspolizeiwachtmeister Ph. J. Müller, welcher der erste Präsident des Verbands wurde. Der Zweck des Polizeibeamten-Verbandes war die geistige und materielle Hebung des Polizeistandes, die Wahrung der Interessen seiner Mitglieder, die berufliche Weiterbildung derselben, die Einführung und Förderung von Fürsorgeinstitutionen und die Pflege der Kameradschaft. Aktivmitglieder konnten alle Polizeibeamten des Kantons Appenzell A.Rh. werden. Der Verband gab Anweisungen zu verschiedenen Themen und reichte Petitionen bei der Polizeidirektion (später Kantonspolizeiamt) ein. Das zentrale Anliegen des Verbandes war vermutlich von Beginn an die Einführung einer Kantonspolizei.
Am 29. September 1907 wurde, unter Mitwirkung von Appenzell Ausserrhoden, der 'Verband Schweizerischer Polizei-Angestellter' gegründet, später umbenannt in 'Verband Schweizerischer Polizei-Beamter - Fédération Suisse Fonctionnaires de Police - Federazione Svizzera Funzionari di Polizia' (VSPB - FSFP). Heute (Juli 2018) bildet der Verband die Sektion Appenzell Ausserrhoden und wird daher gelegentlich auch als 'VSPB AR' bezeichnet. (Informationen von Urs Helg, derzeit Vizepräsident des Verbandes)
Mind. ab 1826 hatte jede Gemeinde einen Polizeidiener zu bestellen, seit 1938 war dabei die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden möglich. Der Gemeindepolizist erfüllte Kontrollaufgaben, auch im Bereich der Strassenpolizei. Die Anstellung und Entlöhnung der Gemeindepolizisten war Sache der einzelnen Gemeinden, wobei der kantonalen Behörde, der Kantonspolizeidirektion, die Prüfungen, Instruktionen und die Bestätigung zur Wahl oblagen. Die Gemeinden beschafften auch die kantonal einheitlichen Uniformen für die Polizisten. Ein meist dem Gemeinderat angehörendes, auf alle Fälle aber von ihm gewähltes Behördenmitglied, war als sogenannter Polizeiverwalter und Präsident der gemeinderätlichen Polizeikommission der direkte Vorgesetzte eines jeden Polizeidieners.
Die kommunal finanzierten Polizeibeamten erhielten erstmals für das Jahr 1919 eine kantonale Gehaltszulage. Laut Jubiläumsbericht von 1972 wurde 1920 eine jährlich zu entrichtende kantonale Gehaltszulage bewilligt, welche bis zur Kantonalisierung des Polizeiwesens im Kanton AR ausgezahlt wurde.
Eine Zentralisierung des Polizeiwesens fand durch die Kantonspolizeidirektion und dem kantonalen Verhöramt statt. Die bestehende Kantonspolizeidirektion wurde 1929 zum Kantonspolizeiamt umbenannt, welche, wie schon vorher die Kantonspolizeidirektion, der Justizdirektion untergeordnet war. Die Kantonspolizeidirektion, deren Machtbefugnisse und Aufgaben in einer im Jahre 1887 vom Kantonsrat erlassenen und seitdem verschiedentlich revidierten kantonalen Verordnung über das Polizeiwesen umschrieben wurden, war weitgehend ein administrativer Verwaltungszweig ohne Polizeimannschaft. Es stand ein Chef vor, dem nebst zwei Aktuaren ein Kantonspolizeiwachtmeister, die kantonale Motorfahrzeugkontrolle und die Fremdenpolizei unterstellt waren. Zu den Aufgaben des Kantonspolizeichefs fielen auch die Betreuung des Transports-, des Handelsreisenden-, Hausier-, Fischerei- und Jagdwesens. Des Weiteren oblag dem Kantonspolizeiamt einen Teil des Bussenwesens und die Korrespondenz zwischen auswärtigen Ämtern sowie den Gemeindepolizeistellen im Kanton. Ausserdem hatte es die Oberaufsicht über das gesamte Polizeiwesen im Kanton sowie über das Gefängniswesen im Rathaus Trogen. Gemäss kantonaler Polizeiverordnung war es berechtigt, die Gemeindepolizei zu beauftragen. (Stand 1956, Hans Inhelder, S. 33-34)
Das kantonale Verhöramt hatte ebenfalls direkten Kontakt mit den kommunalen Polizeistellen. Die Polizeistellen mussten jeden strafrechtlichen Tatbestand an das Verhöramt rapportieren. Das Verhöramt vermittelte den Verkehr in strafrechtlichen Belangen zwischen auswärtigen Amtsstellen sowie den ausserrhodischen Polizeistellen und war oberste kantonale Untersuchungsbehörde. Die Verhörrichter und seine Substituten waren berechtigt, die Gemeindepolizisten anzufordern. Das Kantonspolizeiamt, das Verhöramt, alle höheren Gerichtsstellen wie Ober-, Kriminal- und Jugendgericht, deren Kanzleien und diejenige der Bezirksgerichte, hatten ihren Sitz in Trogen. (Stand 1956, Inhelder, Hans Inhelder, S. 33-34) |
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Information on content and structure |
Content: | Der Bestand beinhaltet Archivalien, die vor der Schaffung der Kantonspolizei 1972 die Organisation und Betrieb der Polizei in Appenzell Ausserrhoden dokumentieren. Der Bestand wurde nach Provenienzen geordnet, welche sich in den Serien wiederspiegeln. |
Appraisal and destruction: | Kassiert wurden Doppel. Die Glasplatten mit Fotonegativen in der Serie Pa.200-03-09-05 wurden von Myrta Gegenschatz bewertet. Doppelte, fehlerhafte und solche mit sehr undeutlichem Motiv wurden kassiert. Ansonsten wurde der gesamte Bestand inklusiv Fotografien (Tatbestandfotografien und Portätfotografien von Arrestanten und Polizisten) übernommen mit Ausnahme der Druckvorlage des Kantonspolizei-Logos, Signatur E-2009. Das Pflichtenheft von Korporal Jakob Tanner, Signatur E-2008 und die Zeitungsberichte ab 1972, Signatur E-2014, wurden in den Bestand StAAR D.053 Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden überführt. |
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Information on related materials |
Related material: | StAAR, Ca.L13 Polizeiwesen. StAAR, Ab.51 Gefangenenkontrolle. StAAR, D.053 Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden. Die neu geschaffene Kantonspolizei von Appenzell Ausserrhoden nahm am 1. Juli 1972 mit 45 Polizeibeamten ihre Tätigkeit auf. |
Publications: | Inhelder, Hans: Das Polizeiwesen in Appenzell A.Rh.. In: 50. Delegiertenversammlung des Verbandes Schweiz. Polizeibeamter in Herisau 7.bis 9.06.1956, S. 33-41. (StAAR, Pa.200-01-05-02) Über das Polizeiwesen in der Gemeinde Herisau, im Juni 1828. In: Appenzellisches Monatsblatt, Nr. 7, Juli 1828, S. 113-128. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.ar.ch/detail.aspx?ID=386833 |
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